Kreisjugendspiele 2025
Für die Durchführung der Kreisjugendspiele (KJS) wurden 2024 neue Richtlinien festgelegt, die hier aufgeführt werden:
- Ausrichter der KJS sind Kreisfachverbände und Vereine des KSB Ilm-Kreis e.V.
- teilnahmeberechtigt und förderfähig sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren
- KJS dürfen pro Sportart nur einmal im Jahr zentral durchgeführt werden
- KJS sind ohne Teilnehmergebühr/Startgebühr durchzuführen
- die finanzielle Förderung der KJS ist teilnehmerabhängig und wird im Nachgang abgerechnet
- Neben Medaillen und Urkunden, werden den ausrichtenden Vereinen/Kreisfachverbänden folgende Fördermöglichkeiten, bei Beachtung aller Regelungen, je nach Teilnehmerzahl zur Verfügung gestellt:
- Bis 50 Teilnehmer = 75€
- Bis 100 Teilnehmer = 200€
- Bis 150 Teilnehmer = 300€
- Über 150 Teilnehmer = 400€
- KJS sind 8 Wochen vor Durchführung beim KSB Ilm-Kreis e.V. schriftlich (gern auch als Mail) mittels Formblatt anzuzeigen (Formblatt und Abrechnungsblatt wird ab 30.04. auf der Homepage des KSB zur Verfügung gestellt)
- die Ausschreibung der KJS ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung auf der eigenen Homepage und aller Social Media Plattformen anzuzeigen bzw. zu veröffentlichen
- die Abrechnung (Formblatt) erfolgt binnen 6 Wochen nach der Durchführung
- neben der Teilnehmerliste, muss auch die Ergebnisliste zusammen mit dem Abrechnungsblatt eingereicht werden
- Bei Durchführung der KJS zum Ende des Jahres erfolgt die Abrechnung bis spätestens 20.12.des laufenden Jahres
- Nicht benötigte Medaillen und Urkunden sind ebenfalls mindestens 6 Wochen nach der Veranstaltung zurückzugeben
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung:
- Antragsformular (Antragstellung Durchführung KJS 2025) + Ausschreibung
- Formloses Schreiben zu benötigten Materialien (Urkunden und Medaillen)
Nach erfolgter Veranstaltung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kostenabrechnung KJS 2025
- Abrechnungsblatt Kampfrichter 2025
- Ergebnis und Teilnehmerliste
- mindestens 1 Foto ggf. Pressebericht(e)
- übrig gebliebene Medaillen sind zurück zu geben